Grazer Wechselseitige Fahrradversicherung

Die Fahrradversicherung der Grazer Wechselseitigen bietet Versicherungsschutz bei Diebstahl und Raub. Im Schadensfall wird der Zeitwert des Fahrrads ersetzt. Dieser Zeitwert berechnet sich indem ab dem zweiten Gebrauchsjahr jährlich 10% vom Neupreis abgezogen werden. Der Abzug ist mit 50% limitiert. Bei Eintritt eines Schadens wird außerdem eine Selbstbeteiligung verrechnet.
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Hat das Fahrrad einen Neupreis von über € 1.000 muss es mit einem Schloß im Wert von mindestens € 50 gesichert sein. Der Besitz des Schlosses ist mittels Rechnungsvorlage nachzuweisen.
Die Versicherung kann nur für Fahrräder bis zu einem Neupreis von maximal € 2.000 abgeschlossen werden.
Fahrradversicherung Grazer Wechselseitige Bedingungen
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Grazer Wechselseitige Versicherung AG
Herrengasse 18–20
8011 Graz
Tel: +43 316 80 37-0
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