Bitte aktivieren Sie Javascript!
Sie verwenden einen alten Browser. Um alle durchblicker Funktionalitäten zu nutzen verwenden Sie bitte einen aktuellen Browser zB. Microsoft Edge

01 / 30 60 900

Mo - Do 8:00 - 17:00 Uhr

Fr 8:00 - 16:00 Uhr

Immobilienertrag­steuer (ImmoESt)

  • Kurze Definition: die Immobilienertragsteuer wird dann für einen Eigentümer fällig, wenn dieser ein Grundstück verkauft
  • Unter bestimmten Voraussetzungen gilt eine Befreiung von der Immobilienertragsteuer
  • Die Spekulationsfrist wurde abgeschafft und gilt somit nur mehr für „Alt-Grundstücke“
Branchensieger finanzen
mehr erfahren

So funktioniert's

Wann wird die Immobilien­­ertragsteuer fällig?

Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist dann abzuführen, wenn ein Grundstück (bzw. ein Haus oder eine Wohnung) mit Gewinn (entgeltlich) veräußert wird. Was als „Grundstück“ gilt, ist ebenfalls genau definiert, und zwar fallen darunter:
  • Grund & Boden

    z.B. Grundstück, Baugrund
  • Gebäude

    z.B. Haus, Eigentumswohnung
  • Grundstücksgleiche Rechte

    z.B. Baurechte

Berechnung Immobilienertragsteuer

Bemessungs­grundlage

Die Immobilienertragsteuer fällt unter die Kategorie Einkommensteuer. Seit 2016 ist bei entgeltlicher Veräußerung von „Neu-Grundstücken“ ein 30%-iger Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn anzuwenden.

Im Zusammenhang mit der Immobilienertragsteuer wurde auch oft von der 10-jährigen Spekulationsfrist gesprochen und im weiteren Sinne fälschlicherweise von einer „Spekulationssteuer“. Die Spekulationsfrist wurde aber abgeschafft und betrifft nur mehr sogenannte „Alt-Grundstücke“ – darunter fallen größtenteils Grundstücke, die vor dem 31.3.2002 angeschafft wurden. 

Wie erfolgt die Gewinnermittlung? 

Der Gewinn aus der Grundstücksveräußerung gilt als Bemessungsgrundlage für die Immobilienertragsteuer. Als Gewinn gilt grundsätzlich die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten des Grundstücks.

Befreiungsgründe

Befreiung von der Immobilienertrag­steuer

Unter bestimmten Voraussetzungen (Enteignung, bestimmte Tauschvorgänge) ist keine Immobilienertragsteuer abzuführen. Außerdem gibt es bestimmte Befreiungen von der Steuerpflicht:

  • Hauptwohnsitzbefreiung

  • Herstellerbefreiung

Hauptwohnsitz­befreiung

Bei der Hauptwohnsitzbefreiung gibt es zwei Szenarien, die eine steuerfreie Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen (inkl. Grund und Boden) ermöglicht:

  • Durchgehender Hauptwohnsitz für mindestens 2 Jahre: die Verkäuferin bzw. der Verkäufer hat seit der Anschaffung und bis zur Veräußerung das Objekt mit Hauptwohnsitz durchgehend für mindestens 2 Jahre bewohnt.

  • 5 aus 10 Regelung: die Verkäuferin oder der Verkäufer hat die Wohnung oder das Haus durchgehend für fünf Jahre mit Hauptwohnsitz innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung

Wichtig ist zudem, dass der Hauptwohnsitz nach der Veräußerung aufgegeben wird. Würde zum Beispiel die Verkäuferin oder der Verkäufer als Mieterin oder Mieter mit Hauptwohnsitz im Haus oder der Wohnung bleiben, dann trifft die Hauptwohnsitzbefreiung nicht zu.

Herstellerbefreiung

Die Herstellerbefreiung von der Immobilienertragsteuer trifft dann zu, wenn das Gebäude selbst errichtet wurde (z.B. Hausbau). Die Herstellerbefreiung gilt aber nur für Gebäude, nicht aber für Grund und Boden. Werden sowohl die Voraussetzungen für Herstellerbefreiung als auch jene für die Hauptwohnsitzbefreiung erfüllt, dann hat die Hauptwohnsitzbefreiung vorrangige Gültigkeit. Das hat den Vorteil, dass auch Grund und Boden von der Immobilienertragsteuer befreit werden können.

durchblicker - Tipp

Immobilienertragsteuer & Immobilienkauf – was ist zu beachten?

Die Immobilienertragsteuer wird beim Immobilienkauf für den Verkäufer bzw. die Verkäuferin fällig. Wenn keine Befreiung der Immobilienertragsteuer zur Anwendung kommt, dann sind bei der entgeltlichen Veräußerung von Neu-Grundstücken 30% Ertragsteuer vom Veräußerungsgewinn abzuführen. Bei Alt-Grundstücken kann es zu einem abweichenden Steuersatz kommen. Die Einhebung und Abfuhr der Immobilienertragsteuer im privaten Bereich erfolgt grundsätzlich durch Parteienvertreterinnen bzw. Parteienvertretern (z.B. Notar/in oder Rechtsanwältin/Rechtsanwalt)

Praktische Finanzrechner

Der optimale Rechner für Ihr Vorhaben

Mit den durchblicker online Rechnern können Sie einfach online die Finanzierbarkeit Ihres Projekts ermitteln:

Österreichs größtes Tarifvergleichsportal

Entdecken, vergleichen & durchblicken

Neuigkeiten im Blog

News aus der Immobilien­welt

Unser Ratgeber für mehr Durchblick

Tipps zu Immobilien & Finanzierung

Der Weg zur eigenen Immobilie: erfolgreich kaufen & finanzieren
Am Weg zu Ihrer persönlichen Immobilienfinanzierung, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse maßgeschneidert und mit Bestkonditionen ausgestaltet ist, stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Unsere erfahrenen Profis bieten Ihnen gerne ein unabhängiges, eingehendes und objektives Beratungsservice an. Auf dem Weg zu Ihrer Wunschfinanzierung gibt es einige wichtige Stationen, die wir nachfolgend aufgeschlüsselt haben.
Tipps für die erfolgreiche Immobilienfinanzierung
Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als wäre eine Immobilienfinanzierung ein standardisiertes Produkt, das pauschal allen Kunden zu vergleichbaren Konditionen zur Verfügung gestellt wird. Doch bei der Immobilienfinanzierung gibt es für Banken und Bausparkassen einige Faktoren, die zur individuellen Gestaltung verwendet werden können, und die ein Kreditnehmer beim Vergleich der Produkte berücksichtigen sollte.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten für Immobilien gibt es?
Sollten sie sich aktuell Gedanken machen wie Sie Ihre Vision vom Eigenheim in die Realität umsetzen können, dann gibt es neben der Finanzierung aus Eigenmitteln in der Regel drei langfristige Finanzierungsmöglichkeiten. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Entweder-oder-Entscheidung, sondern es ist möglich und durchaus üblich diese drei Varianten zu kombinieren und so die Vorteile der einzelnen Produkte für sich zu nutzen.
Welche Formen der Verzinsung gibt es?
Die Frage, worauf bei einem Vergleich von Zinssätzen zu achten ist, und worin sich die unterschiedlichen Formen der Verzinsung unterscheiden, wird im folgenden Punkt erläutert. Außerdem wird verdeutlicht, dass Zinssatz nicht gleich Zinssatz ist. Auch hier gibt es Unterschiede in den Details.

Minimaler Aufwand. Maximale Ersparnis.

Unsere Mission

schlaufuchs
Als Österreichs größtes Tarifvergleichsportal & Fixkosten-Experte helfen wir Konsument:innen, die richtigen Entscheidungen bei allen Fixkosten zu treffen.
Unabhängige Beratung durch Profis
Breiter Marktvergleich
Top Konditionen
OSZAR »